Aufbau / Verkehrsregelung

Ab Mittwoch vor Ausstellungsbeginn, kann das Ausstellungsgelände nur mit einem Kautionsschein gegen Hinterlegung einer Kautionsgebühr pro Fahrzeug in Höhe von € 50,-- befahren werden.

Für Anhänger ist ein separater Kautionsschein in Höhe von € 50,-- nötig.

Der Kautionsschein hat folgende Gültigkeitsdauern:
Nach fristgerechtem Verlassen des Ausstellungsgeländes wird der hinterlegte Betrag zurückerstattet. Bei Überschreitung der Frist wird der hinterlegte Betrag einbehalten. Unterstützen Sie bitte den Sicherheitsdienst bei dieser Maßnahme, welche nur den reibungslosen Verkehrsablauf in der Aufbauphase regeln soll. Nach Ausladen Ihrer Güter, haben Sie die Möglichkeit Ihre Fahrzeuge direkt vor dem Gelände auf dem Kautionsparkplatz ohne Zeitbeschränkung abzustellen, damit Sie in Ruhe weiter aufbauen können. Fahrzeuge, welche bis Samstag (Ausstellungsbeginn) 7.00 Uhr nicht von diesem Parkplatz entfernt wurden, müssen leider auf Kosten des Halters abgeschleppt werden.

Verkehrsregelung während der Ausstellung


Während der Ausstellungstage, kann das Gelände täglich von 8.30 bis 9.30 Uhr und von 18.15 bis 19.00 Uhr, zur Warenanlieferung mit einem gültigen Eintrittsausweis und gegen Hinterlegung der Kautionsgebühr über Tor 1 befahren werden.

Ab 9.30 Uhr ist die Zufahrt über Tor 1 eine Rettungszufahrt und darf bis 18.15 Uhr nicht befahren werden. Warenanlieferungen sind dann nur noch über das Tor 4 möglich, hier gelten die gleichen Einfahrbedingungen wie vorher beschrieben.

Sonderregelung für den Abbau der Berufsinformationsmesse


Für Ihren Abbau erhalten Sie mit Ihrer Standrechnung eine Einfahrgenehmigung, welche Sie berechtigt am Montag den 22. März 2010 ab 19.00 Uhr
und am Dienstag den 23. März.2010 von 8:30 Uhr bis 12.00 Uhr ohne Hinterlegung der Kaution in das Gelände ( über Tor 4 ) einzufahren.